Waldkindergarten-Arbeitsgemeinschaft Niedersachsen-Süd
Anfrage zum Thema:
Kinder unter 3 Jahren im Waldkindergarten?


Hallo,

Ist es möglich, ein Kind unter drei Jahren über eine Sondergenehmigung im Waldkindergarten aufzunehmen?
Vielleicht auf Anraten des Kinderarztes oder sogar auch des Jugendamtes?

Die Fragestellerin möchte nicht genannt werden…


Antworten:


Hallo,

abgesehen von den rechtlichen Bestimmungen in diesem Fall finde ich es persönlich nach 13 Jahren Walderfahrung nicht vertretbar, einem unter 3-jährigen Kind z. B. den kalten. nassen Winter im Wald für mindestens 4 Stunden zuzumuten. Welcher Kinderarzt empfiehlt so etwas???

Außerdem müssen diese Kleinen ja häufig auch noch gewickelt werden. Das lehnen wir für uns rigoros ab, allein vom hygienischen Gesichtspunkt her, den wir nicht zufrieden stellend lösen können im Wald.

Wir können, müssen und wollen uns nicht wirklich allen gesellschaftlichen Anforderungen unterordnen. Für ein so kleines Kind ist es ohnehin schon schwierig, von den Eltern auf Zeit getrennt zu sein. So benötigt es meiner Meinung nach einen unbedingten, auf seine Entwicklungsstufe zugeschnittenen Schon- und Schutzraum, um sich geborgen zu fühlen.

Was wir in Ausnahmefällen schon mal gemacht haben, ist, ein Kind wenige Wochen vor seinem 3. Geburtstag aufzunehmen, da dieser Zeitraum rechtlich O.K. ist und unter "Hospitation" laufen kann. Aber selbst da muss man genau schauen, ob es dem Kind wirklich gerecht wird.

Gruß, Beate Kynast,
Waldkiga Bad Münder


Hallo,

Kinder unter 3 Jahren sind laut unserem Waldkonzept und laut der Genehmigung/Betriebserlaubnis des Kultusministeriums (schriftlich und zu Beginn genehmigt)
NICHT aufzunehmen!!!

Ich stehe voll dahinter und denke, dass die Kleinen einfach noch nicht so weit sind - sei es sprachlich, motorisch, verständnisvoll, (Windelkinder?), Kälte empfindlich, bereit zur Trennung und noch einiges anderes, …

Klar - jedes Kind ist verschieden, trotzdem sollten wir die Grenze einhalten - denn nicht umsonst kämpfen wir um diesen Kind-Personal-Schlüssel!!!! (siehe gerade jetzt: Initiative zur Verbesserung des Personalschlüssels bei den „Hauskindergärten“ und Krippen)

Wir haben bei uns zum Start des Waldkindergartens eine Ausnahme gemacht, in Form von 20 Tagen später Geburtstag als Kindergartenstart. Aber auch nur, weil wir dachten, ein gemeinsamer Anfang wäre besser als ein verzögerter, wo sich die Gruppe schon gefunden hatte und das Wetter sich verschlechtert!!! Individuell gesehen hat das Kind dies sehr gut mitgemacht.
Dies wurde mit dem Träger, dem Kultusministerium und dem aus dem Landkreis für Kindergärten zuständigem Herrn aber vorher abgesprochen, damit wir rechtlich gesehen auch keine Schwierigkeiten mit dem GUV bekommen.
Sollte da etwas passiert sein, wäre das Kind nicht versichert, da es der Betriebserlaubnis widerspricht!!!

Mandy Bolze,
Waldkindergarten „Waldmäuse“


Hallo!

 

Ich war gerade dabei, meine Antwort zu formulieren, da erreichten mich die Antworten auf Deine Frage von Beate Kynast und von Mandy Bolze.
GENAU SO hätte ich auch geantwortet. Vondaher ist nichts mehr hinzuzufügen.

Wer schon einmal so ein Kleines im Winter erlebt hat, wie es vor Kälteschmerz weint und schreit und auch nicht mehr dazu gebracht werden kann, sich zu bewegen, weil einfach die Einsicht fehlt, wird das sicher genau so sehen…

Andreas Niesel


Hallo,

auch bei uns ist/war dies ein Thema, da wir einige 2-jährige hatten und haben... und damit die Frage: Wie regelt man dies?

Folgendes: Das Kultusministerium sagt eindeutig
NEIN. Kinder erst ab dem 3. Geburtstag, vorher nicht! Um die Kinder nicht zu verlieren, haben wir intern folgende Regelung:
Kinder, die nach den Sommerferien innerhalb des nächsten Monats 3 Jahre alt werden, dürfen 2 Tage mitlaufen, Kinder, die bis zu den Herbstferien 3 Jahre alt werden 1-mal. Und zwar als Schnupperkinder, in Begleitung der Eltern.
Dazu haben wir folgendes Schreiben aufgesetzt, das die Eltern unterschreiben:

Informationen für Schnupperkinder und Besucher des „Waldkindergarten Friedeburg“:

Definition:
Schnupperkinder: sind Kinder, die mit Anwartschaft auf einen Kindergartenplatz den Kindergarten besuchen
Besucherkinder: besuchen den Kindergarten mit Wissen und ausdrücklichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten

·         Termine für Schnupper-/Besuchertage müssen frühzeitig bei den Erzieherinnen angemeldet werden.

·         für die Zeit des Besuchs und „Schnupperns“ besteht von Seiten des „Waldkindergarten Friedeburg“ kein Versicherungsschutz (Haftpflichtversicherung) für das Besuchs-/Schnupperkind.

·         Schnupperkinder unter drei Jahren dürfen nur in Begleitung eines Elternteils den Waldkindergarten besuchen. Die Aufsichtspflicht liegt dann ausschließlich in der Verantwortung der das Kind begleitenden Person.

·         während der Waldkindergartenzeit besteht eine Schweigepflicht der begleitenden Person gegenüber Dritten. Die begleitende Person verpflichtet sich, keine persönlichen Daten, Zahlen oder Beobachtungen, die sie in der Kindergartenzeit über andere Kinder gemacht hat, an Dritte weiterzugeben.

Hiermit bestätige ich, von obigen Informationen Kenntnis genommen zu haben und erkläre mich damit einverstanden.

___________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift der Erziehungsberechtigten/Begleitperson

... man kann auch einen Zeitraum des Schnupperns eintragen.

Ich hoffe, wir haben ein bisschen weitergeholfen,
liebe Grüße vom Waldkindergarten Friedeburg,
Meike Teten

 




 

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